Psychotherapie
Psychotherapie dient dazu, "Störungen mit Krankheitswert", z.B. Depressionen, Angst- und Zwangsstörungen, Essstörungen, psychosomatische Störungen und Traumafolgestörungen zu behandeln. Die Verhaltenstherapie ist dabei ein wissenschaftlich anerkanntes Therapieverfahren, das über die Krankenkassen abgerechnet werden kann.
Ansatzpunkt für die Verhaltenstherapie ist die Modifikation auf allen Ebenen des Verhaltens (konkrete Verhaltensweisen, Emotionen, Körpersymptome und Kognitionen). Im therapeutischen Prozess spielt die Überwindung von "alten Mustern" durch neue Lernerfahrungen sowie die Förderung von Achtsamkeit, Problemlösekompetenz, Ressourcen und Lebensqualität eine wichtige Rolle.
Als Verhaltenstherapeutin verfüge ich über umfassende Erfahrungen in der Behandlung aller psychischen Störungsbilder, mein Arbeitsschwerpunkt liegt dabei in der Therapie von Angststörungen, v.a. der Behandlung der Posttraumatischer Belastungsstörung (Traumatherapie). Falls notwendig, führe ich auch Expositionen außerhalb der Praxis zur Angstbewältigung durch.
In meiner integrativen Arbeitsweise steht das "Hier und Jetzt" (Gestalttherapie: Was ist gerade aktuell?) sowie die Erarbeitung von Lösungsmöglichkeiten unter Einbeziehung Ihrer persönlichen Bedürfnisse, Ziele und Ressourcen im Mittelpunkt. Um Sie bei der Umsetzung Ihrer Therapieziele zu unterstützen, arbeite ich mit Methoden der kognitiven Verhaltenstherapie, des EMDR und der Ego-State-Therapie, ergänzt um Techniken zur Entspannung, Imagination, Stressbewältigung und Emotionsregulation. Neuere Entwicklungen in der VT, z.B. der Einsatz von Methoden der Körperpsychotherapie können ebenfalls zum Einsatz kommen.
Die Therapeutische Sprechstunde -auch unter Vermittlung der Terminservicestelle (TSS) oder von HausärztInnen dient der Abklärung des Therapiebedarfs bzw. dem Aufzeigen von Alternativen (z.B. Beratung, Klinik etc.).
Bei entsprechender Therapieempfehlung können die Probatorischen Sitzungen und eine sich evtl. anschließende Psychotherapie, sollte ich aktuell keinen freien Therapieplatz haben, bei anderen PsychotherapeutInnen mit Kassenzulassung durchgeführt werden. Eine weitere Vermittlung besteht auch mit Dringlichkeitscode durch die TSS (Tel. 116117).
Die Probatorischen Sitzungen (2-4) dienen einerseits zur weiteren Diagnosestellung, dann ob die "Chemie" zwischen Ihnen und mir "stimmt" und Sie sich bei mir wohl- und sicher fühlen und zur Feststellung, ob mein therapeutischer Ansatz passend für Ihre Anliegen ist. Darüberhinaus erarbeite ich mit Ihnen ein individuelles Störungs- und Behandlungsmodell unter Einbeziehung Ihrer Therapieziele.
Während der Probatorischen Sitzungen wird der Antrag auf Psychotherapie (Kurzzeittherapie: 2 x 12 Sitzungen ohne Gutachterverfahren; Langzeitherapie: 60 Sitzungen mit Gutachterverfahren) gestellt. Zum Antrag ist ein Konsiliarbericht vorgeschrieben (den Vordruck gebe ich nach der 1. Probatorischen Sitzung mit. Sie bringen ihn mir dann möglichst eine Woche später von Ihrer/Ihrem Ärztin/Arzt ausgefüllt und unterschrieben wieder mit).
Die Sitzungen finden i.d.R. 1x wöchentlich statt, im Verlaufe der Therapie kann die Frequenz nach Absprache verringert werden.